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Gestern hat sich der Bundestag auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Durch das neue Gesetz werden nun wieder bundesweit einheitliche Regeln gelten. Vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten sie.
Die Regeln wurden in 3 verschiedene Kategorien aufgeteilt. Die erste sind die bundesweit einheitlichen Corona-Regeln. Darunter zählt z.B. Die Maskenpflicht in Fernzügen, sowie die FFP-2 Maskenpflicht in Arztpraxen, Kliniken sowie Pflegeeinrichtungen.
Die 2. Kategorie nennt sich „Stufe 1“ dort können die Länder selbst beschließen, welche Regeln gelten. Darunter zählt z.B. Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie Bussen und Bahnen (ÖPNV).
Die 3. Kategorie trägt den Namen „Stufe 2“ diese dienen zur Gefahrenabwehr bei einer besonders hohen Infektionszahl. Darunter fällt z.B. Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum oder eine Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.