Homeoffice-Pflicht entfällt ab dem 20. März

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Homeoffice-Pflicht entfällt ab dem 20. März

Bund und Länder haben beschlossen, die Homeoffice – Pflicht zum 19.03.2022 aufzuheben, insofern die Pandemieentwicklung es zulässt. Doch können Arbeitgeber Homeoffice weiterhin freiwillig anbieten. Ob auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 19.03.2022 entfällt, ist noch nicht entschieden. Zunächst ist auch diese befristet. Was bedeutet das für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer? Die wichtigsten Fragen und Antworten finde Sie unter folgendem Link: Hier

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